Willkommen bei der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Berlin

Neues AK INFO April 2012 der Regionalkommission Ost!
Neues Schulungsangebot für MAVen!
Liebe Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter! Das Seminarangebot 2012 für MAVen ist zum größten Teil fertiggestellt und steht Ihnen auf unserer Schulungsseite zur Verfügung. Aufgrund der noch offenen Beschlüsse der Regionalkommission haben wir vorerst nur die Seminarangebote veröffentlicht, von denen wir mit großer Sicherheit ausgehen können, dass die Angebote zur richtigen Zeit mit den richtigen Referenten Ihnen für Ihre Arbeit zur Verfügung stehen. Bitte nutzen Sie Ihr MAV-Schulungskontingent!
Beschluss des Vermittlungsausschusses Liebe Kolleginnen und
Kollegen, der erweiterte
Vermittlungsausschuss hat seine Arbeit beendet. Der Spruch wurde am 12.
Dezember 2011 verkündet.
Aktion 55 Cent Die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost der AK rufen zu einer Aktion für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der (Erz-)Bistümer Berlin, Hamburg, Görlitz, Erfurt, Magdeburg und Dresden auf. Nähere Informationen finden Sie hier!
LAG Hamm: Caritas muss nachzahlen - geringfügig Beschäftigte bekommen gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte
Geringfügig Beschäftigte der Caritas müssen den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte bekommen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 29. Juli 2011 entschieden (AZ:18 Sa 2049/10). Es bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 20. Oktober 2010. Auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte im Februar 2011 eine vergleichbare Entscheidung getroffen. Das Caritas-Unternehmen muss der Klägerin nun für vier Monate 767,55 Euro Lohndifferenz nachzahlen. Die für Kirchen zuständige ver.di-Landesfachbereichsleiterin in NRW, Sylvia Bühler, nannte das Urteil „einen Schlusspunkt unter die Diskriminierung von geringfügig Beschäftigten bei der Caritas“. Auch eine seit Januar geltende Neuregelung mit geringeren Stundenvergütungen für geringfügig Beschäftigte sei „praktisch damit hinfällig“.
Geklagt hatte eine als Nachtwache geringfügig beschäftigte Pflegeassistentin eines dem Caritas-Verband zugehörigen Altenheims. Bezahlt wurde sie nach einer vom Erzbischof einseitig festgesetzten Lohntabelle, nach der die Stundenvergütungen der geringfügig Beschäftigten ca. 25 Prozent niedriger als die der versicherungspflichtig Teil- und Vollzeitbeschäftigten waren. Das LAG Hamm sah in der besonderen Lohntabelle eine unzulässige Benachteiligung einer Teilzeitbeschäftigten.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet in § 4 Abs. 1 die schlechtere Behandlung von Teilzeitkräften gegenüber Vollbeschäftigten.
Die Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.
Erklärung der Berliner und Hamburger Vertreter der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost zur Tarifsituation.
Novelle der Grundordnung (GrO)
Mit den nachfolgenden Links erhalten Sie die Möglichkeit sich mit der aktuellen Diskussion auseinanderzusetzen. Neben der Zusammenfassung der Arbeitsgruppe: Grundordnung empfehlen wir die Stellungnahme der BAG-MAV zu den geplanten Änderungen der Grundordnung und insbesondere einen Artikel von Herrn Dompropst Dr. h.c. Norbert Feldhoff zur Novellierung der GrO, veröffentlicht in der "neuen Caritas", Heft 16, vom 20.09.2010, der uns freundlicherweise von der Redaktion zur Verfügung gestellt wurde.
DiAG-MAV Berlin hat Klagebefugnis für alle DiAG-MAVen beim kirchlichen Arbeitsgericht erstritten.
Hier der Link zum Urteil M06/10!
Bad Saarower Erklärung
Hier die Erklärung der Delegierten zum herunterladen und veröffentlichen!
Im Bilde!
Wenn Sie die Zeit finden, dann machen Sie sich ein Bild!
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